Kindergarten
Der Kindergarten ist der Beginn der schulischen Laufbahn. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch. Alle Kinder, die vor dem 1. November das fünfte Altersjahr erreichen, besuchen ab August des gleichen Jahres den Kindergarten.
Im Kindergarten werden die Kinder auf die Primarschule vorbereitet. Der Kindergarten unterstützt, fördert und ergänzt die Arbeit der Eltern in Bildung und Erziehung.
Ziele des Kindergartens sind:
- Frühe, ganzheitliche Förderung
- Integration
- Gemeinschaftsbildung
Die Kindergärten der Schule Hochdorf sind in verschiedene Schulhäuser (Arena, Junkerwald und Weid) integriert oder ihnen angegliedert. An der Schule Hochdorf bestehen zurzeit sechs Kindergärten.
Vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten
Der Eintritt in den Kindergarten, die Rückstellung und die Repetition des Kindergartens sind im Gesetz über die Volksschulbildung geregelt.
§121 Kinder, die vor dem 1. November das 5. Altersjahr vollenden, haben im Schuljahr welches am 1. August des gleichen Jahres beginnt, den Kindergarten zu besuchen.
§122 Die Schulleitung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten jüngere Kinder in den Kindergarten aufnehmen, sofern sie die Anforderungen erfüllen.
§123 Die Erziehungsberechtigten können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr vom Kindergarteneintritt zurückstellen.
§124 Die Schulleitung entscheidet über eine Repetition des ordentlichen Kindergartenjahres nach Anhörung der Erziehungsberechtigten und der Lehrpersonen der Kindergartenstufe sowie wenn nötig aufgrund einer Stellungnahme des schulpsychologischen Dienstes.
Grundsätzlich wird an der Schule Hochdorf der 1-Jahres-Kindergarten mit dem Eintrittsalter 4¾ Jahre geführt.
Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind auf Gesuch hin früher in den Kindergarten eintreten zu lassen. Das Gesuch muss bis spätestens am 15. März vor dem gewünschten Kindergarteneintritt dem Rektorat der Schule Hochdorf zugestellt werden.
Kinder können höchstens ein Jahr vom Kindergarteneintritt zurückgestellt werden.
Voraussetzungen für einen früheren Kindergarteneintritt:
- Das Kind muss fähig sein, den Kindergartenunterricht in vollem Umfang zu besuchen: Jeden Vormittag (08.15 bis 11.45 Uhr) und zusätzlich ein bis zwei Nachmittage (13.30 bis 15.05 Uhr)
- Das Kind muss sich selber an- und auskleiden können (Turnunterricht)
- Das Kind muss selbständig auf die Toilette gehen können
- Das Kind sollte sich in einer Kindergruppe wohlfühlen und auf andere Kinder zugehen können
- Das Kind muss fähig sein, inhaltlich dem Unterricht zu folgen
- Das Kind muss den Schulweg selbständig bewältigen können
Auch bei vorzeitigem Eintritt treten die Kinder grundsätzlich nach einem Kindergartenjahr in die Primarschule über (§124).
Aus Erfahrung (Kanton) müssen Kinder mindestens 4 Jahre alt sein, um dem Unterricht im Kindergarten folgen zu können.
