Icon Suche Icon Pfeil Icon Facebook Icon Instagram

Navigieren in Hochdorf

Regelung bei Absenzmeldungen


Absenzen werden bei korrekter Meldung als «entschuldigt» im Zeugnis eingetragen. Die Abmeldung der Lernenden erfolgt durch die Erziehungsberechtigen mit einer KLAPP-Nachricht vor Unterrichtsbeginn. Lernende, die dem Unterricht während eines Halbtages ohne Meldung unentschuldigt fernbleiben, müssen damit rechnen, dass die Absenz als «unentschuldigt» im Zeugnis eingetragen wird.