Regelung bei Absenzmeldungen
Absenzen werden bei korrekter Meldung als «entschuldigt» im Zeugnis eingetragen.
Die Abmeldung der Lernenden erfolgt durch die Erziehungsberechtigen mit einer KLAPP-Nachricht vor Unterrichtsbeginn.
Lernende, die dem Unterricht während eines Halbtages ohne Meldung unentschuldigt fernbleiben, müssen damit rechnen, dass die Absenz als «unentschuldigt» im Zeugnis eingetragen wird.