Urlaubsregelung
Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (21. Dezember 1999)
§ 10 Dispensation vom Unterricht
Lernende können auf begründetes Gesuch der Erziehungsberechtigten hin vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert werden.
Für Dispensationen vom Unterricht ist bis zu drei Tagen die Klassenlehrperson via KLAPP zu informieren, für längere Dispensationen sowie für generelle Dispensationen von einzelnen Fächern benötigt es eine schriftliches Gesuch an die Schulleitung/den Rektor.
• Unumgängliche und begründete Urlaubsgesuche sind frühzeitig schriftlich (Formular) einzureichen.
• Das Formular kann bei der Klassenlehrperson bezogen oder unter www.schulehochdorf.ch (Rubrik «Downloads») heruntergeladen werden.
• Das Gesuch ist mindestens drei Wochen vor Urlaubsbeginn einzureichen.
• Das Gesuch ist in jedem Fall der Klassenlehrperson zuzustellen.
• Wir bitten Sie, bei einem allfälligen Urlaub, Arbeitsmaterial für Ihr Kind bei der Klassenlehrperson abzuholen.
• Wir empfehlen keinen Urlaub während des Übertrittsverfahrens.