Gesundheit (Arzt, Zahnarzt und Läusebefall)
Schulärztliche Untersuchungen
Gemäss der kantonalen Vorgaben finden während der Schulzeit drei Kontrollen durch die Schulärzte statt.
KG: Untersuchung der Kinder durch Dr. med. Adrienne Karrer, Gesundheitsz. Monvia
4. PS: Untersuchung der Lernenden durch Dr. med. Uwe Elschner, Ärztezentrum Hochdorf
8. SJ: Untersuchung der Mädchen durch Dr. med. Ulrike Averdunk-Gille (Gynäkologin), MedZentrum Hochdorf
8. SJ: Untersuchung der Knaben durch das Ärztezentrum Hochdorf
Die Schule koordiniert in Absprache mit den Arztpraxen die schulärztlichen Untersuchungen. Es werden keine Impfungen vorgenommen. Eventuelle Befunde werden von den Ärztinnen/Ärzten direkt den Erziehungsberechtigten mitgeteilt.
Zahnkontrollen in der Schulzahnarztpraxis
Alle Lernenden werden jährlich zur Zahnkontrolle aufgeboten. Die Kosten für die Untersuchung werden von der Gemeinde bezahlt. Die Kosten für allfällige Behandlungen tragen die Erziehungsberechtigten. Die Kontrolluntersuchung findet klassenweise während der Schulzeit in der dritten und vierten Woche im November statt.
Zahnkontrolle Kindergarten und 1. bis 6. Primarklasse
Alle Kinder vom Pflichtkindergartenjahr bis zur 6. Primarklasse werden in der von der Schule zugewiesenen Zahnarztpraxis untersucht. Die Zahnärztin/der Zahnarzt trägt den Befund auf einem Zahnformular ein. Das Zahnformular wird den Erziehungsberechtigten abgegeben. Für die anschliessende Behandlung sind die Erziehungsberechtigten zuständig.
Zahnkontrolle 7. bis 9. Schuljahr (SEK)
Alle Lernenden gehen zu der von den Erziehungsberechtigten gewählten Praxis zur Untersuchung. Die Praxis bietet die Lernenden via Schulsekretariat auf. Wenn von der Zahnarztpraxis eine zahnmedizinische Behandlung oder eine weitere Abklärung empfohlen wird, vereinbaren die Erziehungsberechtigten einen Termin bei der Zahnärztin/beim Zahnarzt.
Regelung bei privater Zahnuntersuchung
Basierend auf den kantonalen Vorgaben werden die Untersuchungskosten nur noch bei den offiziellen Schulzahnarztpraxen der Gemeinde Hochdorf übernommen. Private Untersuchungen müssen von den Erziehungsberechtigten selber bezahlt werden.
Zahnprophylaxe
An der Schule Hochdorf findet auf allen Stufen Unterricht in Zahnprophylaxe statt.
Kindergarten: vier Lektionen pro Schuljahr
Primarschule: vier Lektionen pro Schuljahr
7./8. Schuljahr: zwei Lektionen pro Schuljahr
9. Schuljahr: eine Lektion pro Schuljahr
Läusebefall
Regelmässig werden bei einzelnen Lernenden Läusberechtigte von betroffenen Kindern und Jugendlichen werden schriftlich informiert. Bei Befall muss sofort eine Entlausungskur durchgeführt werden. Ein entsprechendes Merkblatt wird den betroffenen Kindern und Jugendlichen mitgegeben. Nach der Behandlung wird eine Nachkontrolle durch die Fachperson durchgeführt.