Unterrichtsaufall, Regelung bei Absenzmeldungen
Unterrichtsausfall
Für Unterrichtsausfälle gelten folgende Vorgaben:
• Bei voraussehbaren Unterrichtsausfällen (z.B. Weiterbildung, medizinische Untersuchung, Lagerteilnahme der Lehrperson) werden Stellvertretungen eingesetzt.
• Bei längeren Krankheitsausfällen von Lehrpersonen wird eine Stellvertretung sobald als möglich eingesetzt. Die Erziehungsberechtigten werden informiert.
• Bei nicht vorhersehbarer Abwesenheit der Lehrperson (z.B. Krankheit oder Unfall) werden die Erziehungsberechtigten informiert. Für Lernende, die nicht zu Hause betreut werden können, stellt die Schule ein Betreuungsangebot sicher.