iPads im Zyklus 3: "Medienkonsum"
iPads im Zyklus 3: Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Ab dem Zyklus 3 erhält Ihr Kind ein persönliches iPad, das es auch mit nach Hause nimmt. Viele Eltern fragen sich, was das für den Alltag in der Familie bedeutet. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Ein Lernmittel wie ein Schulbuch
In vielen Familien ist das Tablet vor allem ein Gerät für Spiele und Videos. Die iPads der Schule sind dagegen Arbeitsinstrumente und ersetzen die früheren Laptops. Ihr Kind arbeitet bereits ab der 3. Primarklasse mit iPads. Es lernt dabei, verantwortungsvoll mit dem Gerät umzugehen und Gefahren im Internet zu erkennen, zum Beispiel mit dem Medienpass oder dem Surfschein. Im Unterricht setzen die Lehrpersonen die iPads gezielt und entlang des Lehrplans ein.
Warum das iPad mit nach Hause geht
Alle Jugendlichen sollen zu Hause die gleichen Voraussetzungen haben, um schulische Aufgaben zu erledigen. Sie recherchieren, arbeiten mit Mitschülerinnen und Mitschülern zusammen, nutzen Lernplattformen oder schreiben im Berufswahlprozess ihre Bewerbungen. Die Regeln dafür stehen im Nutzungsreglement, das Sie und Ihr Kind vor der Abgabe unterschreiben. Die Geräte werden von der Schule verwaltet und sind technisch eingeschränkt. Ihr Kind kann keine Apps herunterladen, und ein Internetfilter sperrt ungeeignete Inhalte.
Geteilte Verantwortung
Schule und Eltern teilen sich die Verantwortung. Die Schule stellt das Gerät zur Verfügung, schränkt es technisch ein, schult die Jugendlichen und ist für die Nutzung während der Schulzeit zuständig. Zu Hause liegt die Verantwortung bei Ihnen, so wie bei allen anderen Geräten und Medien in der Freizeit auch. Dieser Erziehungsauftrag ist im Gesetz festgehalten (ZGB Art. 302) und besteht unabhängig davon, ob ein Schul-iPad zu Hause liegt.
Handys im Unterricht
An der Sekundarschule Hochdorf gilt seit mehreren Jahren ein Handyverbot während des Unterrichts. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Lehrperson das Handy gezielt für den Unterricht einsetzt. Die Kantonsschule Seetal hat ab dem Schuljahr 2026/27 eine ähnliche Regelung und gibt ihren Lernenden ebenfalls ein persönliches Notebook mit nach Hause. Der Kanton Luzern setzt bewusst auf Sensibilisierung und klare Regeln statt auf ein generelles Smartphoneverbot an Volksschulen.
Unterstützung für Sie
Klare Regeln für Handy und Tablet durchzusetzen, ist für viele Familien anspruchsvoll. Sie müssen das nicht allein lösen. Wenden Sie sich an die Klassenlehrperson, an die Schulsozialarbeit oder an unser Beratungsangebot. Zudem laden wir regelmässig zu medienpädagogischen Elternabenden ein. Dort erhalten Sie praktische Tipps für den Familienalltag und können sich mit anderen Eltern austauschen. (SL, 2026)