Icon Suche Icon Pfeil Icon Facebook Icon Instagram

Navigieren in Hochdorf

Persönliches Gerät

Allgemein
Alle Lernenden der Schule Hochdorf erhalten ab der 3. Klasse ein persönliches iPad inkl. Tastatur und einem Kopfhörer. Bis zur 6. Klasse verbleiben die Geräte immer im Klassenzimmer. Da Lernende ab der 1 Sek. die iPads auch mit nach Hause nehmen dürfen, erhalten sie dann zusätzlich ein Ladegerät. Die Geräte bleiben zu jedem Zeitpunkt Eigentum der Schule Hochdorf. Die Schule definiert die Lerninhalte und den Einsatz der Geräte im Unterricht. 

Nutzung ausserhalb der Schule (1. - 3. Sek)
Die Geräte dürfen ausschliesslich an der Schule und zuhause verwendet und nicht an Drittpersonen ausgeliehen werden. Am Ende der Unterrichtsstunde oder nach getaner Arbeit sind die Geräte unter Anordnung der Lehrperson am vorgesehenen Platz zu deponieren.

Software
Die benötigte Software wird ausschliesslich vom ICT- Dienst der Schule Hochdorf installiert, gewartet und lizenziert.
 

Defekte/Systemstörungen
Treten Defekte oder Systemstörungen auf, muss dies umgehend der Klassenlehrperson gemeldet werden.
 

Verantwortung
Die Lernenden tragen die Verantwortung für ihr Gerät. Sie gehen sorgfältig damit um und achten darauf, dass es nicht beschädigt wird. Die Lernenden haften für die mutwillige Beschädigung der Geräte. Jeder Eingriff an der Hardware ist verboten.
 

Monitoring
Die Geräte werden vom ICT-Dienst der Schule Hochdorf gemanagt. Die Geräte und deren Zustand werdem regelmässig geprüft. Der Internetzugang ist reguliert und gefiltert.
 

Haftung bei Schäden
Die Geräte gehören der Schulgemeinde. Die Lernenden haften für die mutwillige Beschädigung oder Verlust der abgegebenen Geräte und dessen Zubehör. Bei Schäden durch Lernende stellt die Gemeinde Hochdorf gemäss folgendem Zeitwertschlüssel den Schaden den Erziehungsberechtigten in Rechnung:

• 1 Jahr 100%
• 2 Jahre 50%
• 3 Jahre 25%
• 4 Jahre 0%

Die meisten Haushalte verfügen über eine Haftpflichtversicherung, welche Schäden an Dritten übernehmen.
 

Haftung bei Diebstahl sowie für Ersatz von ICT-Zubehör
Ist die Sorgfaltspflicht verletzt, stellt bei Verlust oder Diebstahl sowie für Ersatz von ICT-Zubehör, die Gemeinde Hochdorf Rechnung zum Wiederbeschaffungswert.